Sie gab da C.________ zu verstehen, dass sie die Infusion jetzt zu richten beginne (pag. 13; pag. 2036 Z. 8). C.________, die zu diesem Zeitpunkt am Telefon auf Z.________ wartete, wendet sich jedoch von A.________ ab, weil Z.________ in diesem Moment das Telefon abgenommen hat (pag. 80). Für die Kammer ist gestützt auf die nachvollziehbaren Schilderungen von C.________ erstellt, dass sie bei dem hier angeblich durch A.________ erfolgten lauten Vorrechnen der Dosierung offensichtlich nicht zugehört hat, weil sie am Telefonieren war. Durch das Abwenden war dies für A.________ auch ersichtlich. Sie machte auch nie geltend, C._____