Zu was sie hier genau zugestimmt hat, kann durch die Kammer nicht mehr abschliessend eruiert werden. Allerdings ist aus der Mitteilung, das später geschaut werde, zu schliessen, dass ein Vier-Augen-Prinzip eben zu diesem ersten Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hat und allenfalls für später vorgesehen war. Ansonsten wäre die Doppelkontrolle bereits hier abgeschlossen gewesen und man hätte später nicht noch einmal schauen müssen. Dass auch A.________ dies so interpretiert hat, ergibt sich daraus, dass sie sich dann später, kurz nach 09:00 Uhr, nochmals an C.________ wendete und die Infusion überprüfen lassen wollte, bevor sie diese richtete. Sie gab da C._____