C.________ hat gemäss übereinstimmenden Aussagen in dem Zeitpunkt weder die Verpackung noch die zu verabreichende Dosis studiert, sondern lediglich bestätigt, dass das NovoRapid® das richtige Medikament ist. Zu diesem Zeitpunkt war die Insulinabgabe noch nicht verordnet worden. Die Durchführung des Shiftings wurde um 08:30 Uhr angeordnet (pag. 13; pag. 114 Z. 91 f.; pag. 2036 Z. 1; pag. 2043 Z. 42; pag. 2044 Z. 33). C.________ habe ihr dann zugestimmt und gesagt, dass sie später noch schauen würden (pag. 79). Zu was sie hier genau zugestimmt hat, kann durch die Kammer nicht mehr abschliessend eruiert werden.