und C.________ genau stattgefunden hat. Während A.________ davon schreibt, sie sei einmal zu C.________ gegangen und habe mit der Berechnung der Dosierung begonnen, schreibt C.________ von zwei Gelegenheiten, bei welchen A.________ auf sie zugekommen sei. Die Kammer geht davon aus, dass die A.________ keine Unwahrheiten geschrieben, sondern einfach alles in eine Notfallsituation, in welcher sie Hilfe benötigt hätte, reingepackt hat. Gestützt auf das Gedächtnisprotokoll von C.________ erachtet die Kammer es als erstellt, dass sich A.________ zwei Mal an sie wendete. Einmal kurz nach dem Telefonat um 07:50 Uhr (vgl. hierzu auch Problem-/Verlaufsbericht des L.______