Danach bitte sie diese Person um eine Kontrolle und um Nachrechnung. Sie bitte die Person darum, dass diese bestätige, dass sie es richtig vorbereitet habe und sie allenfalls korrigiere, wenn sie es falsch vorbereitet hätte. Die kontrollierende Person würde also alles 1:1 selber durchführen, mit Ausnahme der nochmaligen Vorbereitung des entsprechenden Medikaments (pag. 218 f. Z. 122 ff.). Gestützt auf diese Aussagen müssen also bei einer korrekten Anwendung des Vier- Augen-Prinzips bzw. damit es diese Bezeichnung überhaupt verdient hat, beide Parteien selbständig aus- bzw. nachrechnen und anschliessend überprüfen, ob sie zum selben Resultat kommen.