2037 Z. 8). A.________ kannte somit weder die durchzuführende Therapie noch hatte sie Erfahrung mit der hierfür notwendigen Verabreichungsweise des Insulins. Bereits schon aufgrund der Durchführung einer für sie unbekannten Therapieform und der unüblichen Anwendung eines Medikaments, musste A.________ bei der Vorbereitung und Verabreichung eine besondere Vorsicht walten lassen. Ungeachtet eines (damals noch nicht existierenden) Merkblattes, ergibt sich ebenfalls aus den Aussagen von A._____