11.3 Beweiswürdigung der Kammer Die Kammer kann sich der vorinstanzlichen Beweiswürdigung mit wenigen Anpassungen grundsätzlich anschliessen. Ergänzend und präzisierend ist zu den Einzelnen A.________ vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen Folgendes festzuhalten: 11.3.1 Lesefehler / Rechenfehler Vorab kann der Vorinstanz beigepflichtet werden, wenn sie festhält, dass es keine Rolle spiele, wie der Fehler genau in der Anklageschrift genannt werde.