_ habe die Milliliterspritze statt der für Insulin vorgesehenen Insulinspritze benutzt. d) A.________ habe nicht genügend Eigeninitiative gezeigt bzw. kritisch hinterfragt, ob neben der Überwachung des Kaliumwertes auch die Überwachung des Blutzuckerspiegels notwendig wäre. 11.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangt betreffend die Vorwürfe gegen A.________ zu folgendem Beweisergebnis (pag. 1794 f., S. 24 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Nach dem ersten Telefonat zwischen Frau C.________ und der P._____