1671, Z. 45 und pag. 1672, Z. 47) mehrfach darauf hin, dass C.________ gemäss ihrer persönlichen Wahrnehmung mitgedacht bzw. mitgerechnet habe, ohne dass sie dabei versuchte, die komplette Schuld von sich zu weisen. In ihren Aussagen sind auch Jahre nach dem Vorfall noch aufrichtige Reue und Betroffenheit spürbar. Auch die Aussagen von C.________ sind in sich stimmig, authentisch und nachvollziehbar. Zudem ist ihre ehrliche und aufrichtige Betroffenheit über das Schicksal von J.________ sel. spürbar. Darüber hinaus sind auch die Aussagen von E.________ ehrlich, authentisch und im Grossen und Ganzen in sich stimmig.