Sie schildert sehr glaubhaft, wie sie das Ganze erlebt hat und sie räumt gewisse Fehler ein, wie z.B., dass sie die falsche Spritze verwendet habe (pag. 1673, Z. 8 ff.) oder dass ihr ein Rechnungsfehler unterlaufen sei (pag. 1672, Z. 27 ff.), was sie aufrichtig bedauert. Sie versuchte weder andere Beteiligte übermässig zu belasten noch ihre eigenen Fehler zu verharmlosen. So gestand sie bspw. ein, dass die Anordnung von C.________ korrekt war und sie diese auch korrekt verstanden habe. Weiter wies sie sowohl in der Untersuchung (pag. 32, Z. 159) wie auch anlässlich der Hauptverhandlung (pag. 1671, Z. 45 und pag.