Von den Verteidigern der drei Beschuldigten wurde zudem sowohl erst- als auch oberinstanzlich stark kritisiert, die Rolle von weiteren Beteiligten und auch Schlüsselpersonen im Zusammenhang mit dem Tod der Privatklägerin sei nicht abgeklärt worden. Auch die Kammer stellt fest, dass sich die Strafuntersuchung zur Aufklärung des Todes der Privatklägerin von Beginn weg auf die drei Beschuldigten konzentriert hat, ohne eine eigentliche Gesamtschau vorzunehmen. So fällt auf, dass diverse weitere an der Behandlung der Privatklägerin beteiligt gewesene Personen gar nie befragt wurden.