8. Bestrittener Sachverhalt Bestritten sind vorliegend im Wesentlichen die den Beschuldigten jeweils vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen. Die entsprechenden Sachverhalte sind nachfolgend für jede/n Beschuldigte/n einzeln festzustellen und hierfür die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel zu würdigen. Von den Verteidigern der drei Beschuldigten wurde zudem sowohl erst- als auch oberinstanzlich stark kritisiert, die Rolle von weiteren Beteiligten und auch Schlüsselpersonen im Zusammenhang mit dem Tod der Privatklägerin sei nicht abgeklärt worden.