11 Andererseits trifft nicht zu, dass erst auf der Intensivstation festgestellt wurde, dass der Blutzucker unter die messbare Grenze abgefallen ist. Den Akten ist zu entnehmen, dass noch vor der Verlegung auf die Intensivstation eine Fingerkapillarmessung durchgeführt wurde, bei welcher der Blutzuckerwert bei 0.2 mmol/l lag (pag. 27).