Dieser Zusammenfassung des unbestrittenen Rahmengeschehens, kann sich die Kammer mit folgenden zwei Ausnahmen anschliessen: Einerseits ist festzuhalten, dass das Resultat des Blutzuckerwerts der Blutentnahme von 10:15 Uhr tatsächlich nicht erschien. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Laborwert zu diesem Zeitpunkt bei 7.7 mmol/l lag.