Die Sachverhalts- bzw. Tatfragen sind nachfolgend entsprechend im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen. Der Systematik des vorinstanzlichen Urteils folgend erscheint es vorliegend angezeigt, den unbestrittenen Sachverhalt vorwegzunehmen und anschliessend die den einzelnen Beschuldigten gemachten Vorwürfe und bestrittenen Sachverhalte aufzuführen und die Beweiswürdigung durchzuführen.