3. Die Beschuldigte C.________ sei in Abänderung des erstinst. Urteils schuldig zu Sprechen der fahrlässigen Tötung (Art. 117StGB), eventuell der fahrlässigen schweren Körperverletzung (Art. 125Abs. 2StGB) 4. Die Beschuldigten A.________ und E.________ seien in Bestätigung des erstinst. Urteils zur Zahlung von je einem Drittel der erstinstanzlich gesprochenen Parteikosten an den Privatkläger G.________ zur verurteilen, 5. Frau C.________ sei zur Übernahme eines Drittels der erstinstanzlich festgestellten Parteikosten zu verurteilen.