Rechtsanwalt H.________ stellte namens und im Auftrag des Privatklägers anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (vgl. pag. 2083): 1. Die Beschuldigte A.________ sei in Bestätigung des erst.inst. [sic!] Urteils schuldig zu sprechen der fahrlässigen Tötung (Art. 117StGB), eventuell der fahrlässigen schweren Körperverletzung (Art. 125Abs. 2StGB) 2. Der Beschuldigte E.________ A.________ sei in Bestätigung des erst.inst.[sic!] Urteils schuldig zu sprechen der fahrlässigen Tötung (Art. 117StGB), eventuell der fahrlässigen schweren Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2StGB)