1. der mit Strafbefehl des Untersuchungsamts St. Gallen vom 09.03.2016gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 20Tagessätzen zu CHF140.00, ausmachend total CHF 2800.00, nicht zu widerrufen. C. E.________ I. E.________ sei schuldig zu erklären: 1. der fahrlässigen Tötung, begangen am 24.09.2015 im L.________ zum Nachteil von Frau J.________ sel., geb. AD.________, verstorben am AC.________, und er sei in Anwendung von Art. 12 Abs. 3, 34, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 48 Bst. e, 117 aStGB sowie Art. 426 Abs. 1 StPO