I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der fahrlässigen Tötung, begangen am 24.09.2015 im L.________ zum Nachteil von Frau J.________ sel., geb. AD.________, verstorben am AC.________, und sie sei in Anwendung von Art. 12 Abs. 3, 34, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 48 Bst. e, 117 a StGB sowie Art. 426 Abs. 1 StPO II. zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 60.-, ausmachend total CHF 600.-, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren;