Rechtsanwalt F.________ stellte namens und im Auftrag von E.________ anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 2074): Herr E.________ sei von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Die auf ihn entfallenden Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und Herr E.________ seien die Verteidigungskosten in erster und zweiter Instanz gemäss eingereichter bzw. noch einzureichender Kostennote zu ersetzen. Staatsanwältin K.________ stellte für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (vgl. pag. 2080 ff. [Hervorhebungen im Original]): A. A.________