5 1. Die Beschuldigte, A.________, sei freizusprechen von den Vorwürfen a. der fahrlässigen Tötung; b. der fahrlässigen Körperverletzung; angeblich begangen am 24.09.2015 zum Nachteil von Frau J.________ sel. 2. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Der Beschuldigten sei zulasten des Kantons Bern für das erst- und oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung gemäss eingereichten Kostennoten zuzusprechen.