1852 ff.). Am 25. Mai 2022 erklärte die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut [pag. 1850 bzw. 1861]; nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Berufung, welche sich auf die Anfechtung des erstinstanzlichen Freispruchs von C.________ vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung, sowie sinngemäss die Ausrichtung einer Entschädigung und die Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern beschränkte (pag. 1856 ff.). Am 31. Mai 2022 erklärte Rechtsanwältin Dr. B.________ namens und im Auftrag von A.______