1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 240.00, ausmachend total CHF 7'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu 1/3 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 10'261.65 (Untersuchungskosten CHF 5'000.00, Gerichtskosten CHF 2066.65, Auslagen CHF 3'195.00). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 9'861.65. 3. Zu einem Parteikostenbeitrag an G.________ in der Höhe von CHF 7'623.00 (1/3). [Eröffnungsformel]