4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Strafkläger 1 - dem Strafkläger 2 - dem Straf- und Zivilkläger 3 - der Strafkläger 4 - dem Strafkläger 5 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung des Dispositivs)