2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden auch oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 3. Die von A.________ erstellten DNA-Profile sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN Q.________ und R.________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art 354 Abs. 4 Bst. a StGB/Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. h DNA-ProfilG.