4.4. folgende Gegenstände dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben werden: - 1 Armband, gold, mit Strasssteinen besetzt; - 1 Goldkette; 47 - 1 Winterjacke mit Fellimitatkragen «SMOG», schwarz; 4.5. folgende Gegenstände C.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben werden: - 1 Winterjacke «MAVI», rot; - 1 Pullover «POPEYE», blau. II. A.________ wird schuldig erklärt: