3. Betreffend Zivilpunkt in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt wurde, dass 3.1. die Zivilklage des Privatklägers E.________ soweit weitergehend abgewiesen wurde; 3.2. A.________ zur Bezahlung von CHF 100.00 Genugtuung an die Privatklägerin F.________ und zur Bezahlung von CHF 100.00 Genugtuung an den Privatkläger D.________ verurteilt wurde; 3.3. die Zivilklage des Privatklägers H.________ abgewiesen wurde; 3.4. die Zivilklage des Privatklägers C.________ in Anbetracht der unzureichenden Begründung auf den Zivilweg verwiesen wurde;