2.9. der Widerhandlung gegen die aCovid-19-Verordnung besondere Lage, mehrfach begangen am 11. April 2021 und am 15. Mai 2021 in Bern durch Nichttragen der obligatorischen Gesichtsmaske im Hauptbahnhof; 2.10. der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG), begangen am 5. Juli 2021 in Bern durch Verweigerung der Namensangabe.