Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ in seiner Kostennote vom 5. September 2023 einen Aufwand von 20.08 Stunden zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 313.60 und Mehrwertsteuer von CHF 333.45 geltend, was eine beantragte amtliche Entschädigung von CHF 4'663.70 ergibt. Die geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit total CHF 4'663.70 (inkl. Auslagen und MwSt). Das volle Honorar beträgt CHF 5'020.85 (zzgl. Auslagen und MwSt; total CHF 5'745.20).