Gemäss der Risikoabklärung der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung vom 11. Mai 2022, lasse sich beim Beschuldigten jedoch eine punktuelle dissoziale Verhaltensbereitschaft erkennen und es werde von einem im Vergleich zur Normalbevölkerung erheblich erhöhten Risiko für Gewaltdelikte ausgegangen (pag. 1283). Weil das Problemprofil des Beschuldigten eine deliktorientierte psychotherapeutische Behandlung indiziere, wurde von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs angeordnet (pag.