Zwei Schwestern leben in der Schweiz, eine Schwester, der Bruder, seine Eltern und seine Grossmutter leben nach wie vor in Eritrea (pag. 633, pag. 621). Über eine eigene Familie verfügt der Beschuldigte nicht. Er ist ledig und hat keine Kinder (pag. 324, pag. 621). 23.2.3 Gesundheitszustand Soweit aus den Akten ersichtlich ist der Beschuldigte in einem guten, altersentsprechenden Gesundheitszustand (pag.