Vor seiner Zeit im Strafvollzug konsumierte der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben regelmässig Marihuana und Kokain (pag. 1054) und trank regelmässig und exzessiv Alkohol. Offenbar manifestiert sich selbst im Strafvollzug die kriminelle Energie des Beschuldigten. So musste unter anderem schon wegen eines Angriffs auf die physische Integrität eines Mitarbeitenden und eines Miteingewiesenen der JVA S.________, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Drohungen gegenüber dem Personal,