20. Anrechnung Untersuchungshaft Total sind die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 214 Tagen (173 bis und mit vorinstanzlichem Urteilstag am 2. Februar 2022 und danach 41 Tage vom 3. Februar 2022 bis und mit 15. März 2022, einen Tag vor vorzeitigem Strafantritt) in vollem Umfang auf die Freiheitsstrafe anzurechnen (vgl. Art. 51 StGB). Zudem ist festzustellen, dass der Beschuldigte am 16. März 2022 seine Strafe vorzeitig angetreten hat. IV. Landesverweisung