18. Konkrete Strafen Zusammengefasst erachtet die Kammer folgende Strafen als angemessen: - 46 Monate Freiheitsstrafe - 0 Tagessätze Geldstrafe als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Mai 2021 - 10 Tagessätze Geldstrafe à CHF 10.00, ausmachend CHF 100.00 - CHF 1'100.00 Busse Aufgrund des Verschlechterungsverbots dürfen die Strafen insgesamt jedoch nicht höher ausfallen, als von der Vorinstanz verhängt. Hinsichtlich der Freiheitsstrafe bleibt es somit bei 40 Monaten und in Bezug auf die Busse bei CHF 900.00.