Der Beschuldigte zeigt sich bisher absolut unbelehrbar und weist ein beispiellos negatives Nachtatverhalten auf. So wurde er auch nach einem Monat Untersuchungshaft wiederum mehrfach straffällig und beging unter anderem einen Raub. Selbst im Strafvollzug dauert das gewalttätige Verhalten des Beschuldigten bis zum heutigen Tag an.