Seit dem 1. Juli 2020 wurde er von der Sozialhilfe unterstützt. Seit Dezember 2019 wurde der Beschuldigte vier Mal teilweise einschlägig verurteilt (pag. 1398 ff.), wobei mit den Verurteilungen wegen einfacher Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte auch bereits Vorstrafen wegen einem Delikt gegen Leib und Leben bzw. Delikte in Zusammenhang mit Gewalt und damit nicht zu unterschätzende Vorstrafen vorliegen. Der Beschuldigte zeigt sich bisher absolut unbelehrbar und weist ein beispiellos negatives Nachtatverhalten auf.