16. Bussen Für die Übertretungen sind Bussen auszusprechen. In Abweichung der vorinstanzlichen Einschätzung erachtet die Kammer hierbei jedoch nicht durchwegs das Asperationsprinzip als anwendbar. Bei den Bussen wegen Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz sowie die Covid-19-Verordnung und wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen handelt es sich um Ordnungsbussen, welche in der Regel nicht zu asperieren sondern zu kumulieren sind. Zudem werden das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person nicht berücksichtigt (vgl. Art. 1 und Art. 5 Abs. 1 OBG i.V.m. Anhang 2 Ziff.