Diese wird zusätzlich zur Zusatzstrafe von 0 Tagessätzen verhängt. Seit der vorinstanzlichen Einschätzung haben sich beim Beschuldigten keine Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse ergeben, weswegen es bei einem Tagessatz von CHF 10.00 bleibt. Folglich ist der Beschuldigte für die Beschimpfung vom 11. Mai 2021 zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätze zu CHF 10.00 zu verurteilen.