14.3 Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz 14.3.1 Tatkomponenten Gemäss den von der Vorinstanz rechtskräftig erstellten Sachverhalten missachtete der Beschuldigte während knapp vier Monaten insgesamt neun Mal die Ausgrenzungsverfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern, von welcher er Kenntnis hatte, indem er sich auf dem Gebiet der Stadt Bern aufhielt, obwohl ihm dies mit vorgenannter Verfügung verboten war. Der Beschuldigte manifestierte angesichts der Vielzahl an Missachtungen innerhalb von kurzer Zeit zwar eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber behördlichen Anordnungen, zeigte sich unbelehrbar und