Damit resultiert eine Strafe von 39 Monaten. 14.3 Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz 14.3.1 Tatkomponenten Gemäss den von der Vorinstanz rechtskräftig erstellten Sachverhalten missachtete der Beschuldigte während knapp vier Monaten insgesamt neun Mal die Ausgrenzungsverfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern, von welcher er Kenntnis hatte, indem er sich auf dem Gebiet der Stadt Bern aufhielt, obwohl ihm dies mit vorgenannter Verfügung verboten war.