14.2.2 Asperation Die verschuldensangemessene Strafe von insgesamt 40 Tagen Freiheitsstrafe für die zweifach begangene Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wird mit 30 Tagen bzw. einem Monat Freiheitsstrafe zur Einsatzstrafe asperiert. Damit resultiert eine Strafe von 39 Monaten.