31 Subjektive Tatschwere Mit Blick auf die subjektive Tatschwere kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte direktvorsätzlich handelte, was jedoch tatbestandsimmanent ist. Die Taten wären ohne weiteres vermeidbar gewesen. Insgesamt wirkt sich die subjektive Tatschwere neutral aus, womit es bei einer Strafe von 20 Tagen Freiheitsstrafe pro Vorfall bleibt. 14.2.2 Asperation