Tatkomponenten Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut ist das reibungslose Funktionieren der staatlichen Organe (TRECHSEL/VEST, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 1 zu vor Art. 285 StGB). Indem der Beschuldigte gemäss dem von der Vorinstanz rechtskräftig erstellten Sachverhalt (siehe Ziff. 6 vorne) einerseits versuchte einen Mitarbeiter der M.________ mit den Fäusten zu schlagen und diesen beschimpfte und andererseits nach seiner Anhaltung auf der Polizeiwache einer Polizistin ins Gesicht spuckte und weitere Polizisten beschimpfte, verletzte er vorgenanntes Rechtsgut.