14. Asperation für die weiteren Delikte 14.1 Raub 14.1.1 Tatkomponenten Objektive Tatschwere Die von Art. 140 StGB geschützten Rechtsgüter bilden das Vermögen, die körperliche Integrität und die persönliche Freiheit. Der Beschuldigte hat dem Privatkläger 3 unvermittelt zwei Halsketten abgerissen. Als der Privatkläger 3 diese zurückforderte, hat der Beschuldigte ein kleines Messer gezückt und mit geöffneter Klinge gegen ihn gehalten. Dabei hat er zwar keine Stichbewegungen gemacht, den Privatkläger 3 aber damit eingeschüchtert und zum Weggehen bewogen. Damit hat er seine Beute gesichert.