Davon ausgenommen sind die Ordnungsbussen wegen dem Rauchen und der verweigerten Maskentragung. Wie bereits erwähnt, erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz von den abstrakt gleichartig bedrohten Delikten schwere Körperverletzung und Raub in Anbetracht der schwere des Verschuldens die schwere Körperverletzung als das schwerste Delikt, sodass die hierfür nachfolgend auszufällende Strafe die Einsatzstrafe bildet.