Der ordentliche Strafrahmen für die schwere Körperverletzung (welche von der Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als abstrakt und konkret schwerstes Delikt betrachtet wird) beträgt Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Der ordentliche Strafrahmen ist nur zu verlassen, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und die für die betreffende Tat angedrohte Strafe im konkreten Fall zu hart bzw. zu milde erscheint.