Angesichts der momentanen finanziellen Situation des Beschuldigten wäre ohnehin nicht davon auszugehen, dass bei ihm eine Geldstrafe vollzogen werden könnte. Für diese Delikte sind deshalb je Freiheitsstrafen auszusprechen und hiernach eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Der ordentliche Strafrahmen für die schwere Körperverletzung (welche von der Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als abstrakt und konkret schwerstes Delikt betrachtet wird) beträgt Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.