Auch im Bussenbereich wurde mit dem Covid-19 Delikt (fehlende Maske) vom 11. April 2021 eine Tat vor Ausfällung des Strafbefehls begangen. Da es sich bei der zu verhängenden Busse aber um eine Ordnungsbusse handelt, welche nicht asperiert, sondern kumuliert wird (Art. 5 Abs. 1 des Ordnungsbussengesetz [OBG; SR 314.1]), entfällt auch die Asperation im Zusammenhang mit einer Zusatzstrafe.