10. Retrospektive Konkurrenz Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 11. Mai 2021 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Dabei handelte es sich nicht um Zusatzstrafen zu einem anderen Urteil. Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so hat es eine Zusatzstrafe auszusprechen. Sind die neu zu beurteilenden Straftaten ausnahmslos vor dem Ersturteil begangen worden, spricht man von vollkommener retrospektiver Konkurrenz (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, N 524).