Mit einem Küchenmesser können einem Menschen erhebliche Stichund Schnittverletzungen zugefügt werden, welche je nach Ausführung auch zu sehr nachhaltigen Verletzungen wie Nervendurchtrennungen, Sehnenverletzungen, Durchtrennungen wichtiger Blutgefässe, Anstechen eines Organs, Blutvergiftungen etc. führen können. Dies war auch dem Privatkläger 3, welcher durch den Alkohol nach eigenen Angaben noch relativ gefasst reagierte, bewusst. Er sprach von Respekt, auch ein wenig Angst. Er konnte das Messer nicht anders denn als Drohung verstanden haben.